Pädagogische Begleitung und berufliche Inklusion

Die Teilqualifizierungslehre (Integrative Berufsausbildung § 8b Abs. 2 BAG) kann aufgrund gesetzlicher Weisung des Landes Steiermark derzeit nicht angeboten werden (Subsidiarität).

Mit dem neuen Angebot der ANLEHRE versuchen wir nun den Möglichkeiten der TQL so nahe als möglich zu kommen. Die ersten TeilnehmerInnen beginnen am 1. April 2017.

Zielgruppe

Sowohl KlientInnen mit dem Leistungsbescheid des Landes Steiermark „Tagesbegleitung und Förderung“ als auch „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ haben die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, fundierte fachliche und arbeitsrelevante Kenntnisse in einem unserer Leistungsbereiche zu erlernen und ein dementsprechendes Zertifikat zu erhalten.

Diese Kenntnisse stellen eine Grundqualifikation dar und dienen im besten Falle als Vorqualifikation beim Versuch einer Inklusion am 1. Arbeitsmarkt.

Grundsätze

Ausgangspunkt sind, wie bisher, die Lerninhalte der Berufsbilder entsprechend der WKO (Bereich Beschäftigung-Dienstleistungen) bzw. entsprechend der Lerninhalte der Leistungsbereiche im Kreativ-Produktiven Beschäftigungsbereich (Bereich KunstWerk).

Mögliche Berufsrichtungen:

  • Friedhofs- und Ziergärtnerei

  • Landschaftsgärtnerei

  • Tischlerei

  • Gastronomie mit Schwerpunkt Service/Backstube

  • vereinfachte Anlehre im Bereich Kunst aktiv

Die Ausbildungsziele werden entsprechend der Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der TeilnehmerInnen individuell abgestimmt und in der „Vereinbarung zur Durchführung einer Anlehre“ festgehalten. Die Ziele können jedoch je nach Entwicklung im Laufe der Ausbildungszeit erweitert bzw. gekürzt werden und werden in 2 Zwischenprüfungen evaluiert.

Die Teilnahme an Basisbildungseinheiten ist im Rahmen der Anlehre verpflichtend. Weiters werden seitens der Pädagogischen Begleiterin Workshops zur Erlangung und Stärkung persönlicher, sozialer und beruflicher Schlüsselkompetenzen angeboten. KlientInnen entscheiden über ihre Teilnahme selbstverantwortlich. Während der gesamten Ausbildungsdauer (individuell 1,5 bis 3 Jahre) werden Praktika in externen Betrieben absolviert. Zum Abschluss wird vor einer/einem externen WKO-ExpertIn eine mündliche und praktische Prüfung (wie z.B. Werkstück in der Tischlerei/Bepflanzung eines Beetes im Bereich Friedhofs- und Ziergärtner usw.) abgelegt werden.

Pädagogische Begleitung und Fachkraft nach EUSE

Ein spezielles Förderinstrument im Pius-Institut stellt die zusätzliche Beschäftigung einer „Pädagogischen Begleitung“ und einer „Fachkraft entsprechend den Standards und Prinzipien Europäischer Werkzeugkoffer für unterstützte Beschäftigung“ der EUSE dar. Beide, pädagogische Begleitung und Fachkraft, sind entsprechend individueller Bedürfnisse wirksam und bieten weitere Möglichkeiten im Bereich physischer, sozialer und funktionaler Inklusion ins Berufsleben.

Sie wird von der pädagogischen Begleitung angeboten. Der Schwerpunkt liegt im Lernen, weil Schreiben, Lesen, Rechnen und IKT als primär notwendig und als Voraussetzung für den Erwerb weiterer Kompetenzen betrachtet werden.

TeilnehmerInnen entscheiden eigenverantwortlich über Themen, Inhalte und Teilnahme (Umgang mit Gewalt, Körpersprache, sich präsentieren, …)

Berufliche Inklusion beginnt noch vor der Ausübung/dem Erlernen eines Berufes. Sie beginnt bereits mit der bewussten Auseinandersetzung mit eigenen beruflichen Wünschen, Vorstellungen, Interessen, Kompetenzen und Hindernissen.

Betriebliche Praktika und Kooperationen dienen als Werkzeug erlernte Fertigkeiten nachhaltig zu festigen und erweitern, neue berufliche Arbeitsfelder kennen zu lernen und aus zu loten bzw. vor Ort eigene Grenzen zu erweitern. Gemeinsames Entwickeln realistischer beruflicher Perspektiven (einhergehend) mit individueller Qualifikation sind Voraussetzungen einer Inklusion am 1. Arbeitsmarkt in unterschiedlichsten Formen – bis hin zu einer möglichen Anstellung.

Sabine Auer, MA

sabine.auer@pius-institut.at +43/699/151793-62

Stefan Salzger

arbeitstraining@pius-institut.at +43/699/151793-63